Die digitale Transformation stellt Unternehmen vor einen permanenten Stresstest, der insbesondere auch die Aufsichtsräte fordert.
Meldung
30.04.2025
Keine Vollziehung durch Abtretung während des Aussetzungsverfahrens
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat klargestellt: Während eines laufenden Aussetzungsverfahrens darf die Finanzbehörde nicht vollziehen – es sei denn, sie kann besondere Gründe nachweisen. Diese Entscheidung setzt klare Grenzen für das Verwaltungshandeln.